Rechtsprechung
LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 325 Abs 3 SGB 3, § 323 Abs 2 S 1 SGB 3, § 98 SGB 3, § 99 Abs 3 SGB 3, § 16 Abs 3 SGB 1
Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Mindestanforderung an Antragsinhalt - persönliche Angaben über die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer - Ausschluss des Arbeitnehmers von der Geltendmachung seines Anspruchs ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Mindestanforderung an Antragsinhalt - persönliche Angaben über die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer - Ausschluss des Arbeitnehmers von der Geltendmachung seines Anspruchs ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Anforderungen an die Wirksamkeit der Antragstellung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 06.07.2022 - S 14 AL 490/21
- LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22
- BSG - B 11 AL 1/23 R (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2023, 630
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22
So ist im Urteil des BSG vom 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 15/04 R, juris) ausgeführt: "... der Arbeitgeber hat jedoch den als Leistungsvoraussetzung konzipierten Arbeitsausfall anzuzeigen..., hat dem Arbeitsamt die Voraussetzungen für die Gewährung von Kug nachzuweisen ... und er hat, da Kug nur auf Antrag gewährt wird, insbesondere innerhalb der Ausschlussfrist den Antrag auf Kug zu stellen und mit dem Antrag die persönlichen Daten der Arbeitnehmer mitzuteilen, für die Kug beantragt wird (§ 72 Abs. 2 AFG, vgl. jetzt §§ 320 Abs. 1, 323 Abs. 2, 325 Abs. 3 SGB III)." Dem schließt sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung an.Der Klägerin kann allerdings darin gefolgt werden, dass sich das Urteil des BSG vom 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 15/04, juris) - in dem es heißt, dass die Rechtslage nach dem SGB III nicht anders zu beurteilen sein dürfte - noch auf einen nach dem AFG zu beurteilenden Fall bezieht, wobei die Gesetzesbegründung keinen Aufschluss hinsichtlich des geänderten Wortlauts bei der Überführung der Vorschriften ins SGB III ergibt.
- BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R
Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22
Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris). - BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den …
Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22
Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).